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Überstunden und Überzeit: Was ist der Unterschied?

Mann hält eine Uhr in der Hand und zeigt darauf
Wenn wir von Mehrarbeit sprechen, ist oft die Rede von Überstunden oder Überzeit. Doch worin liegt der Unterschied?

Gina Bialas

Wie unterscheiden sich Überstunden und Überzeit?

Definition

Steht im Arbeitsvertrag, dass Mitarbeitende eine Grundarbeitszeit von 42 Stunden pro Woche haben, zählt Arbeitszeit über 42 Stunden pro Woche als Überstunden. Die Anzahl der möglichen Überstunden ist gesetzlich geregelt und wird als gesetzliche Höchstarbeitszeit bezeichnet. Wird über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus gearbeitet, so wird von Überzeit gesprochen.

Für Büroangestellte, technische Mitarbeitende und Verkaufspersonal in grösseren Betrieben ist die gesetzliche Höchstarbeitszeit auf 45 Arbeitsstunden pro Woche (maximal 170 Stunden Überzeit pro Jahr) beschränkt. Für übrige Berufe liegt die gesetzlich geregelte Höchstarbeitszeit bei 50 Arbeitsstunden pro Woche (maximal 140 Stunden Überzeit pro Jahr).

Kurz gesagt

  • Überstunden: Wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird.

  • Überzeit: Wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit gemäss Arbeitsgesetz überschritten wird.

Beispiel

Volker Vollzeit ist Buchhalter und arbeitet laut Arbeitsvertrag 42 Stunden pro Woche. Es ist Jahresabschluss und er hat in dieser Woche 46.5 Stunden arbeiten müssen. Er hat somit 3 Stunden Überstunden (bis 45 Stunden) und 1.5 Stunden (bis 46.5 Stunden) Überzeit geleistet.

Neben der Definition der beiden Begriffe Überstunden und Überzeit gibt es noch einen weiteren Unterschied.

Die Entschädigung von Überstunden kann vertraglich ausgeschlossen werden. Bei Überzeit geht das nicht, wenn die Überzeit mehr als 60 Stunden im Jahr ausmacht (Art. 13 Abs. 1 ArG). Ist das der Fall, muss Überzeit mit mindestens 25% Zuschlag oder Freizeitausgleich entschädigt werden.

Überstunden sind grundsätzlich mit Freizeitausgleich oder Lohn zu entschädigen. Auf einen Zuschlag gibt es bei Überstunden keinen Anspruch, ausser dieser ist vertraglich festgehalten.

Ausnahmen

Öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis

Anstellungen im öffentlich-rechtlichen Dienst unterliegen meist eigenen Regelungen.

Kader

Bei Führungspositionen ist die Arbeitszeit oftmals nicht in Stunden geregelt. Hier muss darauf geachtet werden, was vertraglich vereinbart wurde.

Haben Überstunden und Überzeit etwas gemeinsam?

Ja, um Überstunden und Überzeit zu verordnen, braucht es folgende Voraussetzungen:

  • Es muss notwendig sein, mehr zu arbeiten, beispielsweise um Fristen einzuhalten oder bei Pikett-Einsätzen.

  • Auf die mentale und körperliche Gesundheit muss Rücksicht genommen werden. Die zusätzliche Arbeit darf Mitarbeitende nicht überfordern oder krank machen.

  • Die Mehrarbeit muss für Mitarbeitende individuell zumutbar sein.

  • Die Arbeits- und Ruhezeiten müssen gemäss Arbeitsgesetz eingehalten werden.

Quellen

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