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Ist das Auszahlen von Ferientagen gesetzlich gestattet?

Das Jahresende rückt näher und der Feriensaldo ist noch voll? Diese Erkenntnis bringt einige Fragen mit sich, die wir in diesem Artikel beantworten möchten.

Gina Bialas

1. Darf ich mir meine Ferientage auszahlen lassen?

Grundsätzlich kann diese Frage mit einem Nein beantwortet werden. Im Obligationenrecht Art. 329d Abs. 2 steht: "Die Ferien dürfen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden."

Es gibt jedoch Ausnahmen:

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird und es beispielsweise wegen einer betrieblichen Notlage oder Krankheit nicht mehr möglich ist, Ferien zu beziehen, können die übrigen Ferientage ausbezahlt werden. Wichtig bei der Auszahlung von Ferientagen ist, dass dies gesondert gehandhabt und separat ausgewiesen wird. Das Arbeitsgericht Zürich hat hierzu ein Merkblatt veröffentlicht.

Bei sehr unregelmässigen Teilzeitbeschäftigten / kurzen Anstellungsverhältnissen

Sehr unregelmässige oder temporäre Teilzeitarbeit auf Stundenlohnbasis können einem Sonderfall entsprechen, wenn eine Auszahlung der Ferientage vertraglich geregelt ist. Auch hier muss wieder darauf geachtet werden, dass der Ferienlohn entweder prozentual oder ziffernmässig ausgewiesen wird. Siehe auch BGE 116 II 515.

2. Muss ich meine Ferientage im aktuellen Jahr beziehen?

Ferien sind zur Erholung der Mitarbeitenden gedacht. Daher dürfen diese im Regelfall auch nicht durch einen Lohnzuschlag abgegolten werden. Neben dem Ferien-Abgeltungsverbot ist auch der Mindestanspruch rechtlich geregelt. In der Schweiz müssen bei einem Vollzeit-Pensum mindestens 4 Wochen Ferien gewährt werden. Bei Mitarbeitenden bis zum 20. Lebensjahr ist das Minimum 5 Wochen. Davon sollten wenigstens 2 Wochen am Stück bezogen werden.

Falls am Ende des Jahres noch Ferientage übrig sind, werden diese ins nächste Jahr übernommen. Ferientage verjähren erst nach 5 Jahren. Vertragsklauseln, die einen vorzeitigen Verfall von Ferientagen festlegen, sind daher nicht zulässig.


Schon gewusst?: Auf unserer Website unter hakuna.ch/de/ferienrechner befindet sich ein kostenloser Ferienrechner. Damit können Ferien leicht ausgerechnet werden, beispielsweise auch bei einem vorzeitigen Ein- oder Austritt oder Pensumwechsel.

hakuna Ferienrechner

3. Dürfen mir meine Vorgesetzten vorschreiben, wann ich meine Ferien beziehe?

Arbeitgebende haben das Recht den Zeitpunkt der Ferien zu bestimmen, nehmen dabei aber in den meisten Fällen Rücksicht auf die Wünsche der Mitarbeitenden.

Haftungsausschluss

Wir beziehen uns in unseren Antworten auf die offiziell zur Verfügung stehenden Informationen gemäss der unten stehenden Quellen. Bei Rechtsfragen empfehlen wir, sich an öffentliche Behörden zu wenden oder rechtliche Beratung einzuholen.

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