Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Feiertage, die auf arbeitsfreie Tage fallen?
Samuel Sieg
Kurz gesagt: Nein.
Das Arbeitsgesetz sieht für Feiertage, die auf einen arbeitsfreien Tag fallen, kein Recht auf Nachbezug vor¹.
Ein Beispiel
Nehmen wir als Beispiel zwei Teilzeit-Mitarbeitende: Mitarbeiterin A arbeitet 80% an 4 Tagen pro Woche und hat ihren arbeitsfreien Tag am Mittwoch. Mitarbeiter B arbeitet ebenfalls 80% an 4 Tagen pro Woche, hat seinen arbeitsfreien Tag aber am Montag.
Mitarbeiterin A profitiert somit von mehr Feiertagen (z.B. Ostermontag, Pfingstmontag) als Mitarbeiter B, der am Montag sowieso nicht arbeiten würde.
Gemäss Arbeitsgesetz hat Mitarbeiter B schlichtweg "Pech" gehabt. Er hat keinen Anspruch auf Feiertage, die auf den Montag fallen.
Ist das fair?
Ob dieses Vorgehen fair ist oder nicht, hängt etwas vom Unternehmen und den Gegebenheiten ab. In den meisten Fällen gleicht sich die Situation über das Jahr wieder aus.
Ein fairer(er) Ansatz
Viele Betriebe (z.B. auch Grossbetriebe wie die Post oder Swisscom) gleichen den Anspruch von Feiertagen, die auf arbeitsfreie Tage fallen, aus.
Dieser Ansatz sieht vor, dass ein Teilzeitmitarbeiter für Feiertage eine pensumsabhängige Zeitgutschrift erhalten:
Eine Mitarbeiterin, welche 80% arbeitet, erhält also für jeden Feiertag eine Zeitgutschrift von 6.4 Stunden (80% von 8 Std.). Wenn ein Feiertag auf einen Tag fällt, an dem sie normalerweise arbeiten würde, resultiert somit ein Abzug von 1.6 Stunden vom Gleitzeitkonto, da sie an diesem Tag 8 Stunden arbeiten müsste.
Gut zu wissen: hakuna unterstützt für den Anspruch von Feiertagen beide Modi. Der Anspruch kann im Feiertagsprofil gesteuert werden.
Quelle